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VwGH-Urteil zum Kraftwerksprojekt Virgental: Land Tirol darf Umweltinformationen nicht verweigern!

Wie auch die Kleine Zeitung berichtet, fällte der Verwaltungsgerichthof eine wichtige Entscheidung zum Thema Umweltinformationsgesetz.

Bereits Mitte 2012 hat Dr. Sepp Brugger an die Umweltabteilung des Landes Tirol eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und um Übermittlung der Gutachten und Stellungnahmen zum UVP-Vorverfahren betreffend das Projekt Wasserkraft Obere Isel (WKOI) beantragt.

Bruggers Antrag wurde vom Umweltamt mit Spitzfindigkeiten abgelehnt und diese Ablehnung vom unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Tirol als 2. Instanz bestätigt.

Mit Erkenntnis vom 6. 12. 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof Dr. Bruggers Beschwerde gegen den Bescheid des UVS-Tirol als berechtigt anerkannt, sein Ansuchen an die Behörde als gerechtfertigt bestätigt und die herauszugebenden Informationen genauestens aufgelistet sowie seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass derartige Verfahren durch die Instanzen in Tirol noch angestrengt werden müssen ("Das Recht auf Information beinhaltet, dass die Bekanntgabe von Informationen die allgemeine Regel sein sollte ... " - s. S. 12 der Erkenntnis).

Diese Erkenntnis betrifft nicht nur das geplante Kraftwerk im Virgental, sondern ist ein Auftrag an die Behörden, generell Umweltinformationen herauszugeben. Gleichzeitig ist es eine Empfehlung an alle BürgerInnen, Umweltinformationen einzuholen. Dazu gehören alle Informationen im Zuge von Projekten, Plänen, Maßnahmen, die die Umwelt betreffen. Die Anfragesteller müssen nicht davon betroffen sein; solche Anfragen und deren Beantwortung stehen also jedermann zu.

Die VwGH-Entscheidung ist hier abrufbar.
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Anmerkung:

Das Vorenthalten von Umweltdaten, deren Kenntnis dem Bürger zusteht, ist in Tirol eine offenbar übliche Vorgangsweise, die wir auch selbst schon erlebt haben - wie im Jahre 2007 mit dem obskuren Tamariskengutachten der Umweltabteilung des Landes Tirol und nunmehr mit der "Geheimstudie" des Planungsverbandes 34, welche trotz zweier Anfragen des Landschaftsschutzvereines Osttirol immer noch zurückgehalten wird.


Geradezu skandalös, dass sich Bürger erst über Oberste Gerichtshöfe von Behörden Auskünfte erkämpfen müssen, die eigentlich selbstverständlich sind!

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